§ Die EU nimmt Sie in die Pflicht

Die EU hat eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern final verabschiedet. Die nationalen Gesetzgeber müssen nun die Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. 

Warum iwhistle® ?

Individuelle Lösungen

Nicht jedes Unternehmen ist gleich, daher bedarf es individuellen Lösungen. Sie bekommen unser Hinweisgebersystem exakt an Ihre Bedürfnisse angepasst und EU-Richtlinien konform. 

Transparente Beratung

Fair, menschlich und persönlich. Wir beraten unsere Kunden so, wie wir selbst beraten werden möchten. Schließlich geht es um das Wohlergehen jedes Einzelnen in Ihrem Unternehmen.

Einfache Implementierung

Wir stehen Ihnen bei der Implementierung und der Umsetzung in jedem Schritt zur Seite. Es ist keinerlei technisches Know-How Ihrerseits für die Einrichtung von Nöten.

Umfassende Beratung

Kompetente Beratung und passgenaue Lösungen – iwhistle® unterstützt Sie bei der Implementierung Ihres Hinweisgebersystems. Mit iwhistle® meistern Sie problemlos die bevorstehenden Herausforderungen, die sich aus der neuen EU-Richtlinie für Hinweisgebersysteme ergeben. Individuell und effizient

Fachliche Kompetenz

Geld und Zeit sparen, indem Sie das Thema spezialisierten Experten überlassen. Ihr Bedarf steht im Mittelpunkt. Unsere Mitarbeiter und Partner sind erfahrene Compliance Officer, Interne Revisoren, Ermittler, Juristen und andere Personen, die sich Ihrem Unternehmen individuell annehmen.

Schlanke Lösungen

Ein gutes Hinweisgebersystem erkennt man daran, dass es nicht überdimensioniert und aufwendig ist, sondern sich in der Handhabung passgenau, praktikabel und damit alltagstauglich in die internen Prozesse integrieren lässt. Dafür stehen die 

Lösungen von iwhistle®.

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ÜBER iwhistle® 

Unsere Beratung orientiert sich an dem individuellen Bedarf Ihres Unternehmens, egal welcher Größenordnung. Wir begleiten Sie im Findungsprozess für einen für Sie passenden Meldekanal für Hinweisgeber.

In unserer Beratung legen wir
großen Wert auf Transparenz, Fairness und Kundenorientierung. Das Ergebnis ist eine Lösung, die exakt auf Ihren individuellen Bedarf passt.

  •  Made in Germany 🇩🇪
  •  Regelmäßige Sicherheitstests
  •  (Daten-)Sicherheit
  •  Datenschutz
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Kundenstimmen zu iwhistle®

Mir war die kommende EU-Richtlinie ehrlich gesagt garnicht bekannt. Umso entspannter bin ich jetzt, dass ich einen zuverlässigen und professionellen Partner für diesen Bereich an der Seite habe. Der gut zu erreichende Support und die sehr unkomplizierte Einrichtung kommen uns als schnell wachsendes mittelständisches Unternehmen sehr entgegen.
Ich als Geschäftsführer kann durch das anonyme Meldesystem die entsprechende Meldung einsehen und so mein Unternehmen verbessern. Ich sehe iWhistle als Gewinn für unsere interne Qualität, da das System sehr unternehmerorientiert aufgebaut ist.

IN 3 SCHRITTEN ZU IHRER COMPLIANCE-LÖSUNG

VEREINBARUNG EINES KOSTENLOSEN ERSTGESPRÄCHS

Vereinbaren  Sie  jetzt ein KOSTENLOSES Erstgespräch und wir prüfen vorab, wie wir Ihnen helfen können.

EINER UNSERER EXPERTEN WIRD SIE KONTAKTIEREN

Ihr Ist-Zustand wird aufgenommen und es wird ein Termin für ein individuelles und für Sie kostenloses Strategiegespräch vereinbart. 

IHR PERSÖNLICHES STRATEGIEGESPRÄCH

In unserem KOSTENLOSEN Strategiegespräch klären wir Sie über die neue Gesetzeslage auf, stellen mit Ihnen  einen möglichen Schritt-für-Schritt Plan auf und finden - wenn gewünscht - eine individuelle Lösung für Ihr Unternehmen.

    • Unternehmen, Verbände, Vereine sowie weitere Organisationen mit mindestens 50 und mehr Mitarbeitern sowie
    • Gemeinden ab 10.000 Einwohnern.
    • Pflicht zur Einführung eines internen anonymen Meldekanals (Hinweisgebersystem).
    • Unabhängige Person als Ansprechpartner (z.B. Compliance, Interne Revision, Geschäftsleitung).
    • Entscheidung für Meldekanal (z.B. elektronisches Hinweisgebersystem).
    • Uneingeschränkter Zugang zum Meldekanal für potentielle Hinweisgeber (u.a. Kunden, Mitarbeitern, etc.).
    • Gewährleistung eines Dialogs mit dem Hinweisgeber.
    • Eingangsbestätigung an den Hinweisgeber (Frist: 7 Tage).
    • Rückmeldung an den Hinweisgeber (3 bzw. 6 Monate).
    • Revisionssichere und datenschutzkonforme Falldokumentation.
    1. In Abhängigkeit von Ihrem individuellen Bedarf empfehlen wir Ihnen ein passendes Hinweisgebersystem.
    2. Sie werden begleitet bei der Implementierung des gewählten Hinweisgebersystems.
    3. Ihnen wird assistiert bei der Kommunikation nach innen und außen.
    4. Wir beraten Sie bei der Sachverhaltsbearbeitung.
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